Als Freiberufler oder Kleinunternehmer bist du dazu verpflichtet, die Einkünfte deines Gewerbes durch Rechnungen nachzuweisen. Diese unterliegen einer gesetzlichen Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren. Wichtig ist in jedem Fall, sämtliche Angaben vollständig und korrekt aufzulisten. Hierzu zählen:
- dein vollständiger Name und deine aktuelle Anschrift
- die Art der zu entlohnenden Dienstleistung
- der Umfang an erbrachter Arbeitszeit in Stunden
- dein Honorar pro Stunde oder eine von dir festgelegte Gesamtpauschale
- der Leistungstermin deines Gigs
- ein Zahlungsziel
- deine Steuernummer
- deine Originalunterschrift und das Datum der Rechnungsstellung
Je nachdem, ob du umsatzsteuerpflichtig bist, ist es notwendig, deine entsprechende Identifikationsnummer anzugeben. Vergiss an dieser Stelle nicht, dein Honorar brutto und netto aufzuführen. Ist der Empfänger dazu berechtigt, einen Vorsteuerabzug anzugeben, wird er hierauf besonders achten. Falls du deine Tätigkeit als DJ auf Basis der Kleinunternehmerregelung ausführst, muss keine Umsatzsteuernummer aufgelistet werden.
Solltest du mit dem Veranstalter eine Kilometerpauschale oder die Deckung deiner Übernachtungskosten vereinbart haben, finden diese ebenfalls auf deiner Kostenübersicht Platz. Diese muss spätestens sechs Monate nach Erbringung deiner Leistung beim Auftraggeber eingereicht werden.
Achtung: Auch bei kleineren Auftritten und entsprechenden Gagen ist die Ausstellung einer vollständigen Rechnung Pflicht!