Tatsächlich musst du dir das sehr genau überlegen. Sicherlich kannst du eine Musterrechnung für die ersten paar Rechnungen verwenden, wenn es schnell gehen soll und du dich einfach auf andere Dinge konzentrieren möchtest. Jedoch ist eine länger andauernde Buchhaltung mit OpenOffice nicht erlaubt.
Genauer gesagt spricht man hier von einer nicht vorliegenden „GoBD-Konformität“. Beim GoBD handelt es sich um „Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“. Oder, einfach ausgedrückt, um verbindliche Richtlinien hinsichtlich einer ordnungsgemäßen Buchführung und Dokumentarchivierung. Diese wurden gemeinsam von den Finanzverwaltungen des Bunds und der Länder aufgestellt und sollen verhindern, dass jeder seine Buchhaltung so macht, wie er es gerade möchte. Leider gehören mit OpenOffice erstellte und anschließend als einfache Datei abgespeicherte Rechnungen zu den nicht erwünschten Herangehensweisen.
Aber das ist nicht der einzige Nachteil. Denn irgendwann wirst du an den Punkt kommen, wo du eine immer größere Menge an Rechnungen für immer mehr verschiedene Kunden schreiben musst. Da kann es mit der Rechnungsvorlage OpenOffice äußerst unübersichtlich sowie zeitaufwendig werden. Ganz abgesehen davon, dass sich Flüchtigkeitsfehler einschleichen können. Beispielsweise bei der Rechnungsnummer, die du im Eifer des Gefechts doppelt vergeben oder einfach überspringen könntest. Spätestens an diesem Punkt ist es sinnvoll eine Buchhaltungssoftware anzuwenden, welche die Angaben automatisch einfügt. So musst du genau genommen nur noch deine Leistungen mit der entsprechenden Menge und dem Einzelpreis eintragen. Und Kundenadressen musst du dank des Kontaktbuchs auch nicht mehr manuell anpassen.