Die Handelsrechnung wird, genau wie eine normale Rechnung, für die eigene Buchhaltung und für steuerliche Zwecke benötigt. Sie sollte deshalb auch in der Amtssprache, also in Deutsch, vorliegen.
Ob zusätzlich eine Ausfertigung in einer anderen Sprache erforderlich ist, hängt von den Bedürfnissen des Rechnungsempfängers und den Einfuhrbestimmungen im Zielland ab.
Beim Versand von Waren in Staaten, in denen Deutsch weder Amts- noch Verkehrs- oder Verwaltungssprache ist, sollte immer zusätzlich eine Handelsrechnung in Englisch beigefügt werden. Daher solltest du eine Handelrechnung Vorlage verwenden, die sowohl auf deutsch, als auch auf Englisch ausgestellt ist. Das ist meist ausreichend, es gibt aber auch Staaten, die darauf bestehen, dass bestimmte Zolldokumente in der Landessprache beigebracht werden.
Im Zweifel sollte sich der Versender beim Empfänger oder den Zollbehörden des jeweiligen Ziellandes nach den geltenden Bestimmungen erkundigen.
Sofern ein Akkreditiv vorliegt und dort eine bestimmte Sprache für die Handelsrechnung vereinbart wurde, muss dies unbedingt berücksichtigt werden.