Wenn du eine Quittung ausstellst, dann muss sie unbedingt vollständig sein. Fehlen nämlich eigentlich vorgeschriebene Angaben, kann dies zu Problemen bei der Buchführung führen. Besonders sorgfältig solltest du bei den Angaben zur Umsatzsteuer sein. Fehler können dir große Schwierigkeiten bereiten, weil du dann den Vorsteuerabzug riskierst.
Wichtiger Hinweis: Weist eine deiner Quittungen Umsatzsteuer aus, obwohl du diese überhaupt nicht erheben darfst, schneidest du dir sozusagen ins eigene Fleisch, denn in diesem Fall musst du die auf der Quittung ausgewiesene Umsatzsteuer auch dem Finanzamt erstatten, allerdings hast du trotzdem nicht das Recht zum Vorsteuerabzug, wodurch dir ein finanzieller Nachteil entsteht. Damit eine Quittung als vollständig und korrekt erstellt gilt, muss sie folgende Inhalte haben:
- Name und Anschrift des Ausstellers
- Name und Anschrift des Empfängers
- Datum und Ort
- Nummer, fortlaufend (eine solche Nummer ist nicht verpflichtend)
- Menge und Art der Ware bzw. der Dienstleistung
- Nettopreis oder Bruttopreis (in Zahlen und Worten)
- Umsatzsteuersatz (7 oder 19 Prozent, nur, wenn du umsatzsteuerpflichtig bist)
- „erhalten“-Vermerk
- Unterschrift des Empfängers
Die gesetzliche Grundlage für Quittungen ist § 368 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Fehlt auf der Quittung auch nur eine einzige der genannten Angaben, führt dies zur Ungültigkeit der gesamten Quittung. Du kannst im Internet nach einer Quittung Vorlage Excel, Quittung Vorlage Word oder Quittung Vorlage pdf suchen, so musst du dir kein eigenes Design überlegen, sondern kannst ein bereits bestehendes Muster nutzen.