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Der Begriff Mehrwertsteuer

Die Mehrwertsteuer gehört zu den wichtigsten Einnahmequellen des deutschen Staates, unser land generiert über 30 Prozent aller Einnahmen aus dieser Steuer. Sie wird auf den Mehrwert eines Produktes erhoben, den ein Unternehmen innerhalb der Wertschöpfungskette schafft. Bemessungsgrundlage ist der Verkaufspreis des Artikels bzw. der Dienstleistung, also der Umsatz. Gemindert wird dieser Steuerbetrag um den Steuerbetrag, der bereits mit dem Wareneinkauf bezahlt wurde.

Die verschiedenen Mehrwertsteuersätze in Deutschland

Der Regelsteuersatz für die Mehrwertsteuer beträgt bei uns 19 Prozent. Er gilt seit dem Jahr 2007. Für jeden Euro Umsatz müssen also 19 Cent Steuern abgeführt werden, die Vorsteuer aus dem Wareneinkauf darf abgezogen werden. Außerdem gibt es in Deutschland Umsätze, die von der Steuer gänzlich befreit sind und solche, die einem ermäßigten Steuersatz unterliegen. Dieser geringere Satz beträgt derzeit 7 Prozent und gilt für Lebensmittel, aber auch für Bücher oder Taxifahrten. Weitere besondere Steuersätze gelten für die Landwirtschaft.

 Die Mehrwertsteuer berechnen

Das System der Mehrwertsteuer lässt sich am Beispiel einer einfachen Wertschöpfungskette gut erklären:

Ein Tischler stellt in seiner Werkstatt verschiedene Möbelstücke her. Für die Fertigung eines Schrankes kauft er von verschiedenen Zulieferern im Wert von 200 Euro ein. Die Rechnung seiner Lieferanten weisen ingesamt einen Steueranteil von 31,93 Euro aus. Der Handwerker bearbeitet das Holz und fertigt in mehreren Arbeitsstunden einen Schrank. Er kalkuliert seine Kosten und errechnet einen Verkaufspreis von 600 Euro. Auf diesen Umsatz muss er 19 Prozent Umsatzsteuer, also 114 Euro abführen. Er verkauft den Schrank an ein Möbelgeschäft für 714 Euro. Da er nur seinen geschaffenen Mehrwert versteuern muss, darf er die Vorsteuern aus seinem Wareneinkauf abziehen. Dem Finanzamt meldet er Mehrwertsteuer in Höhe von 82,07 Euro und zahlt sie dann. Das Möbelgeschäft präsentiert den Schrank nun in seinen Verkaufsräumen. Für die Endkunden ist er mit 995 Euro ausgepreist. Dieser Preis enthält die Mehrwertsteuer in Höhe von 19 Prozent, das sind hier 158,86 Euro. Die Vorsteuer wiederum darf abgezogen werden, so dass der Händler 44,85 Euro anmelden und abführen muss.

Der Staat kassiert also:

  1. Steuer aus den Vorprodukten des Tischlers 31,93 Euro
  2. Steuern des Tischlers 82,07 Euro
  3. Steuern des Möbelhändlers 44,85 Euro

Zusammen 158,85 Euro

Unser Tipp:

Als Handwerker kannst du ein Rechnungsprogramm speziell für Handwerker nutzen, um deine Rechnungen zu erstellen. Alle Pflichtangaben wie die Mehrwertsteuer sind automatisch enthalten.

Nur Unternehmen müssen Mehrwertsteuer abführen

Die Berechnung der Mehrwertsteuer und ihre Abführung an das Finanzamt erfolgt immer durch die Unternehmen, die an der Wertschöpfungskette der Produkte und Dienstleistungen beteiligt sind. Endverbraucher haben also damit nichts zu tun – daher müssen alle Artikel auch so ausgepreist sein, dass die Steuern schon enthalten sind. Mehrwertsteuern gibt es in fast allen Volkswirtschaften der Welt, jeder Staat hat hier seine eigenen Gesetze. In Deutschland ist das Umsatzsteuergesetz, das im Jahr 1918 eingeführt wurde, sehr umfangreich und kompliziert. Viele kleine und mittelständische Unternehmen beauftragen daher auch ihren Steuerberater, die Umsatzsteuer zu ermitteln und anzumelden.

Merwertsteuer ausweisen

Umsatzsteuer oder Mehrwertsteuer?

Im Sprachgebrauch werden die beiden Begriffe oft synonym verwendet, doch es gibt kleine Unterschiede. Eigentlich wird in dieser Systematik nur der geschaffene Mehrwert versteuert, daher Mehrwertsteuer. Doch Grundlage für die Berechnung der Steuer ist der Umsatz – also der Verkaufspreis der Leistung ohne Steuer. Im wirtschaftlichen Bereich wird daher das Wort Umsatzsteuer bevorzugt. Auf Rechnungen oder Kassenbelegen wird der Umsatzsteuerbetrag ausgewiesen, auch wenn er oft fälschlicherweise noch mit MWST für Mehrwertsteuer bezeichnet wird. Erst nach Abzug der bereits auf Vorleistungen gezahlten Steuern, der Vorsteuer, wird aus der Umsatzsteuer eigentlich die Mehrwertsteuer. Dieser Vorgang wird aber für Kunden nicht sichtbar.

Unser Tipp:

Wenn du Rechnungen erstellen musst, empfehlen wir dir ein Rechnungsprogramm. Der gültige Steuersatz ist automatisch ausgwählt, du brauchst nur die Positionen auszufüllen und kannst die fertige Rechnung dann per Post oder Mail verschicken.

Die Umsatzsteueranmeldung für Unternehmen

Alle Unternehmen und Gewerbetreibenden müssen jährlich erklären, in welcher Höhe bei ihnen Umsatz- und Vorsteuern entstanden sind. Doch der Staat ist auch unterjährig auf regelmäßige Einnahmen angewiesen und hat die Gewerbetreibenden daher zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen verpflichtet. In der Regel verlangen sie diese monatlich, für Betriebe mit geringeren Umsätzen sind auch quartalsweise oder jährliche Meldungen möglich. Moderne Softwarelösungen im Rechnungswesen unterstützen heute die Unternehmen bei der Ermittlung der Steuerbeträge und dem Ausfüllen der Formulare. Diese sind nach dem System der Mehrwertsteuer gestaltet:

Steuern auf steuerpflichtige Erträge
abzüglich bereits geleistete Vorsteuer
ergibt Steuerzahlung oder auch -erstattung

Die Umsatzsteuerpflicht entsteht in der Regel mit der Ausführung des Umsatzes, ob der Empfänger die Ware tatsächlich bezahlt, bleibt unberücksichtigt. Berechnete Steuerbeträge sind dann zeitnah an das Finanzamt zu bezahlen. Die Angaben der Vorabmeldungen werden dabei kritisch überprüft. Treten Unregelmäßigkeiten auf, müssen Unterlagen eingereicht werden oder der Betriebsprüfer kommt sie begutachten.

Die Kleinunternehmerregelung

Das System der Mehrwertsteuer in unserem Land ist bürokratisch und kostenintensiv. Um Betriebe mit geringen Umsätzen zu entlasten, wurde die Kleinunternehmerregelung eingeführt. Betriebe mit einem jährlichen Umsatz unter 22.000 Euro, der sich auch im nächsten Jahr nicht deutlich erhöhen wird, müssen keine Mehrwertsteuer abführen und anmelden. Ihre Verkaufspreise werden ohne Umsatzsteuer kalkuliert. Sie dürfen allerdings dann auch keine Vorsteuern geltend machen. Von dieser Regelung profitieren in erster Linie Dienstleister und kleine Gewerbetreibende, die nur einen geringen Wareneinkauf leisten.