Einkommensteuer – was ist das?
In Deutschland muss jeder Bürger, der Einkommen aus einer selbstständigen oder aus einer nicht selbständigen Tätigkeit erzielt, Steuern zahlen. Diese Einkommensteuer wird direkt an den Staat gezahlt. Der deutsche Bund nimmt jährlich über 250 Milliarden Euro Steuern aus dem Einkommen seiner Bürger ein.
Damit ist die Einkommensteuer eine seiner Haupteinnahmequellen. Diese Steuerart ist eine Gemeinschaftsteuer, die nur von natürlichen Personen erhoben wird. Aber auch juristische Personen müssen Steuern auf ihren Verdienst zahlen.
Bei Kapitalgesellschaften, wie der GmbH, wird zum Beispiel eine Körperschaftssteuer verlangt. Alle Vorschriften zur Einkommensteuer finden sich im deutschen Einkommensteuergesetz (EStG).
Der Unterschied zwischen Einkommensteuer oder Lohnsteuer
Jedes Einkommen muss versteuert werden – Einkommensteuer ist daher der Oberbegriff für diese Steuerart. Erzielst du Einnahmen aus nicht selbständiger Tätigkeit, bist du Lohn- oder Gehaltsempfänger. Die Steuern darauf ermittelt dein Arbeitgeber für dich.
Er behält den Betrag gleich bei der Überweisung an dich ein und führt ihn direkt an das zuständige Finanzamt ab.
Aus diesem Grund spricht man hier auch von der Lohnsteuer. Die Steuer aus selbständiger Arbeit hingegen wird von der Finanzbehörde erst veranlagt. Dazu muss der Steuerpflichtige nach Jahresende eine Steuererklärung einreichen. Die Höhe der Einkommensteuer wird daraufhin in einem Bescheid mitgeteilt.
Wann ist die Einkommensteuer fällig?
Die regelmäßige Zahlung der Lohnsteuer wird vom Arbeitgeber vorgenommen. Sie ist immer bis zum 10. des Folgemonats fällig. Die jährliche Einkommensteuer wird in der Regel einen Monat nach der Erstellung des entsprechenden Bescheides fällig. Für die Steuererklärung hast du bis zum 31. Juli des Folgejahres Zeit.
Wenn du dich durch einen Steuerberater vertreten lässt, verlängert sich die Frist auf den 28. Februar des übernächsten Jahres. Das Finanzamt kann aber Abschlagszahlungen auf die Einkommensteuer verlangen, die dann in jedem Quartal fällig werden. Diese Vorauszahlungen werden mit der tatsächlichen Steuerschuld wieder verrechnet.
Die Prinzipien der Einkommensteuer
In Deutschland sind Werte wie die Gleichbehandlung aller Bürger, Gerechtigkeit und Transparenz im Grundgesetz verankert. Daraus leiten sich auch für die steuerliche Behandlung der Bezieher von Einkommen bestimmte Grundprinzipien ab, die sich im Einkommensteuergesetz (EStG) wiederfinden.
- Welteinkommensprinzip: In Deutschland lebende Bürger versteuern hier ihr gesamtes Einkommen.
- Nettoprinzip: Bei der Berechnung der Steuer dürfen Ausgaben, die für die Erzielung des Einkommens aufgebracht werden müssen (Betriebsausgaben, Sonderausgaben, Werbungskosten) abgezogen werden.
- Besteuerung der Leistungsfähigkeit: Die Belastung des Einzelnen muss gerecht bleiben, Steuern werden daher prozentual vom Einkommen erhoben. Gewährte Freibeträge schützen Geringverdiener.
- Periodizitätsprinzip: Versteuert werden stets die Einkünfte einer Periode, bei uns ist das in der Regel ein Kalenderjahr.
- Prinzip der gestaffelten Steuersätze: Der Steuersatz in Deutschland steigt gestaffelt (progressiv) an, damit werden Bezieher höherer Einkommen stärker belastet als Geringverdiener.
Das Einkommensteuergesetz – Was muss versteuert werden?
Steuerpflichtige Einkommensarten
Das Gesetz für die Einkommensteuer definiert als erstes, welches Einkommen überhaupt versteuert werden muss. Erhältst du Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld, Hartz-IV-Leistungen oder auch Krankengeld, so sind diese nicht steuerpflichtig.
Rentner müssen jedoch beachten, dass inzwischen ein bestimmter Teil ihrer Einkünfte der Besteuerung unterliegt. Steuern werden erhoben auf das Einkommen aus
- nicht selbständiger Arbeit
- dem Gewerbebetrieb
- der Land- und Forstwirtschaft
- dem Kapitalvermögen
- der Vermietung oder der Verpachtung
- selbstständiger Tätigkeit
- sonstigen Bezügen (z.B. private Renten).
Abzugsfähige Betriebsausgaben
Alle Ausgaben, die du zur Erzielung der Einnahmen aufbringen musstest, mindern dein zu versteuerndes Einkommen. Dazu zählen neben den Werbungskosten und den Sonderausgaben vor allem die Betriebsausgaben. Die wichtigsten sind
- Personalkosten
- Absetzung für Abnutzung von Wirtschaftsgütern (Abschreibungen)
- Mietkosten
- Fahrtkosten
- sonstige Verwaltungskosten
- Zinsen
- Einkäufe von Waren und Dienstleistungen
- abziehbare Vorsteuer
- abgeführte Umsatzsteuer.
So wird die Höhe der Einkommensteuer berechnet
Für die Ermittlung der Einkommensteuer wird zuerst das zu versteuernde Einkommen errechnet.
Steuerpflichtiges Einkommen aus nicht selbständiger Tätigkeit
Ausgangspunkt für alle Lohn- und Gehaltsempfänger ist das mit deinem Arbeitgeber vereinbarte Bruttoentgelt. Bei deiner monatlichen Steuerberechnung bleiben also die Abzüge für die Sozialversicherung unberücksichtigt. Die Lohnsteuer wird direkt an das Finanzamt gezahlt. Im Dezember eines jeden Jahres muss der Arbeitgeber automatisch die Lohnsteuer für das gesamte Jahr erneut berechnen und den noch offenen Restbetrag abführen.
Damit ist eigentlich alles erledigt, sowohl ein unterschiedlicher Verdienst im Jahr als auch Prämien, Urlaubs- oder Weihnachtsgeld sind der Steuer unterworfen worden. Arbeitnehmer, die keine erhöhten Werbungskosten geltend machen möchten, brauchen daher keine Einkommensteuererklärung bei ihrem Finanzamt einreichen.
Angestellte oder Arbeiter, die als Pendler mit hohen Fahrtkosten belastet werden oder andere Kosten aufbringen müssen, können diese individuellen Werbungskosten jedoch noch geltend machen. Dafür müssen sie eine Einkommensteuererklärung abgeben – dieses Vorgehen wird oft als Lohnsteuerjahresausgleich bezeichnet.
Das Einkommen der übrigen Einkunftsarten
Bei allen anderen Einkünften bildet der Gewinn aus dieser Tätigkeit die Berechnungsgrundlage für die Steuer. Vereinfacht gesagt werden dafür von allen Einnahmen die Betriebsausgaben abgezogen. Das zu versteuernde Einkommen muss mit Hilfe einer Steuererklärung gemeldet werden.
Das Berechnungsschema
So wird das zu versteuernde Einkommen errechnet:
Summe aller Einkünfte
– Abzüglich Altersentlastungsbeitrag und Freibetrag für Alleinerziehende
– Abzüglich Verlustvortrag aus Vorjahren, haushaltsnahe Dienstleistungen, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen
– Abzüglich Freibeträge
= Zu versteuerndes Einkommen
Die Berechnungsgrundsätze der Einkommensteuer in Deutschland
Steuergerechtigkeit ist eine der Grundsätze der deutschen Wirtschaftspolitik. Empfänger höherer Einkommen sollen stärker belastet werden als Geringverdiener und sich so höher am Gemeinwohl beteiligen. Daher gibt es bei uns keinen einheitlichen Steuersatz und keine linear ansteigende Einkommensteuer. Bei Lohn- und Gehaltsempfängern werden in den Lohnsteuerklassen und den möglichen weiteren Freibeträgen individuelle Lebensumstände bereits berücksichtigt.
Freibeträge und Steuersätze werden durch die Bundesregierung mit Blick auf die Entwicklung der Lebenshaltungskosten angepasst. Verheiratete können in Deutschland zusammen veranlagt werden, ihr Einkommen wird dann zusammengerechnet. Dieses Verfahren wird auch Ehegattensplitting genannt. Damit die Berechnung der Einkommensteuer leicht möglich ist, veröffentlicht die Finanzbehörde Steuertabellen, in denen jeder Einkommensstufe die Steuerlast zugeordnet wird.
Einkommensteuersätze, Pauschalen und Freibeträge
Freibeträge
Als Freibetrag bezeichnetes Einkommen bleibt steuerfrei. Die angegebenen Beträge beziehen sich auf ein Jahr:
Freibetrag | Wer erhält ihn? | Aktuelle Höhe (2018) |
Grundfreibetrag | Jeder Steuerpflichtige | 9 000 Euro |
Kinderfreibetrag und Erziehungsfreibetrag | Eltern, bei denen sich der Freibetrag steuerlich günstiger auswirkt als das staatliche Kindergeld | 7 428 Euro |
Ausbildungsfreibetrag | Eltern mit Kindergeldanspruch, deren volljähriges Kind nicht mehr im Haushalt lebt und eine Berufsausbildung absolviert | 924 Euro |
Pauschbeträge
Bestimmte Beträge für Aufwendungen im Rahmen der Einkommenserzielung sind bei der Steuerbelastung bereits berücksichtigt. So werden zum Beispiel Werbungskosten der Arbeitnehmer bis zu 1.000 € automatisch angerechnet.
Solche Höchstsummen werden dann Pauschalen genannt. Nur wenn du höhere Ausgaben hast, lohnt sich für dich eine Steuererklärung, um die Erstattung zu beantragen.
Einkommensteuersätze
Die Steuersätze finden sich in der Grundtabelle für die Einkommensteuer.
Steuersatz | Alleinstehender | Verheiratete bei Zusammenveranlagung |
Grundfreibetrag | 9.000 Euro | 18.000 Euro |
Eingangssteuersatz | 15% ab 9.001 Euro | 15% ab 18.001 Euro |
Spitzensteuersatz | 42% ab 54.950 Euro | 42% ab 109.900 Euro |
Reichensteuersatz | 45% ab 260.533 Euro | 45% ab 521.066 Euro |
Diese Steuersätze sind immer Grenzsteuersätze. Der nächst höhere Steuersatz gilt immer erst dann, wenn das zu versteuernde Einkommen die nächste Stufe der Tabelle erreicht hat.
Ehepartner haben die Wahl, ob sie zusammen oder einzeln veranlagt sein möchten. Oft ist die gemeinsame Veranlagung günstiger, wenn ein Ehepartner höhere abzugsfähige Ausgaben hat als der andere und diese gegengerechnet werden können.
Somit ergibt sich eine geringere Steuerbelastung als bei Einzelveranlagung.
Beispiel 1:
Ein Arbeitnehmer verdient im Jahr 9.750 €.
Davon bleiben steuerfrei 9.099 €.
Er zahlt 14 Prozent Steuern für 9.100 € – 9.399 €
Er zahlt 15 Prozent Steuern für 9.400 € – 9.750 €.
Beispiel 2:
Ein Selbständiger mit einem Jahreseinkommen von 300.000 € versteuert 39.447 € (also die Differenz zwischen dem Einkommen und 260.533 €) mit der Reichensteuer von 45 Prozent.
Für Ehegatten, die zusammen veranlagt werden, gilt die Splittingtabelle. Entsprechend verdoppeln sich die angegebenen Beträge.Die veröffentlichten Steuertabellen sind umfangreich. Möchtest du deine tatsächliche Steuerschuld schnell ermitteln, so empfiehlt sich ein Steuerrechner.
Einkommensteuerrechner
Möglich ist es, einen Überblick über die eigene Steuerbelastung zu erhalten, in dem der hier angebotene Einkommenssteuerrechner genutzt wird. Er verrechnet Einnahmen und Ausgaben miteinander und berücksichtigt eventuelle Freibeträge. Dennoch kann es sein, dass das Finanzamt zu einem anderen Ergebnis kommt, was sich aber in der Regel nur marginal von dem des Einkommensteuerrechners unterscheidet.
Einkommensteuererklärung
Grundlage für die Steuerberechnung ist die jährliche Steuererklärung. Wenn du dein Einkommen aus nicht selbständiger Tätigkeit beziehst, kannst du diese abgeben, um die Erstattung von Werbungskosten oder außergewöhnlichen Ausgaben zu beantragen.
Unter bestimmten Konstellationen, etwa wenn du auf der Lohnsteuerkarten die Steuerklassen III oder V hast, ist die Abgabe aber Pflicht. Bezieher aller anderen Einkunftsarten müssen ihr zu versteuerndes Einkommen dagegen erklären.
Als Steuerzahler kannst du deine Steuererklärung heute mit Hilfe einer Software leicht selbst erstellen, wenn du keine komplizierte Steuerberechnung durchführen musst.
Achte aber vor allem darauf, dass das Programm der aktuellen Rechtsprechung entspricht. Dann berücksichtigt sie automatisch alle aktuellen Freibeträge und Steuersätze.
Für viele lohnt sich aber auch die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater. Gerade für Selbständige mit hohen Umsätzen, aber auch für Häuslebauer oder zeitweilig im Ausland tätige Steuerpflichtige bringt das Vorteile.
Steuerberater kennen sich bestens aus, sie haben alle Fristen im Blick und prüfen auch die erstellten Bescheide. Sie helfen dir auch, wenn bei Fehlern des Finanzamtes Widersprüche notwendig sind. Außerdem haften sie bei einer nicht korrekten Beratung. Die Kosten für dem Steuerberater zählen übrigens zu den Werbungskosten bzw. zu den Betriebsausgaben und mindern dein zu versteuerndes Einkommen.