Der Rechnungsbetrag ist ein wichtiger Punkt auf deiner Rechnung. Was du beachten musst in Bezug auf Brutto- und Nettobetrag und wie du reagierst, wenn der Rechnungsbetrag falsch ist, erklären wir dir in diesem Artikel. Außerdem erfährst du hier alles Relevante zum Thema Kleinbetragsrechnung und Kleinunternehmer Rechnung.
Definition: Rechnungsbetrag
Als Rechnungsbetrag gilt der Endbetrag auf einer Rechnung. Das heißt, die gesamte, zu zahlende Geldsumme des Käufers oder Leistungsnehmers. Den Rechnungsbetrag musst du auf einer Rechnung aufführen, da dieser zu den Pflichtangaben auf Rechnungen gehört.
Wie setzt sich der Rechnungsbetrag zusammen?
Die Zusammensetzung des Rechnungsbetrages besteht aus verschiedenen Posten. Alle Produkte oder Leistungen, die du an einen Kunden verkaufst und eventuell anfallende Rabatte oder Entgeltminderungen werden in der Rechnung aufgelistet und ergeben am Ende den Rechnungsbetrag. Die Aufschlüsselung des Rechnungsbetrages besteht aus folgenden Angaben:
- Nettobetrag
- Steuersatz
- Höhe des Steuerbetrags
- Bruttogesamtbetrag
Wichtig
Anstelle des Steuerbetrags kann auch eine Anmerkung zur Steuerbefreiung stehen. Dies gilt zum Beispiel für Kleinunternehmen und bestimmte Berufsfelder.
Rechnungsbetrag auf Rechnung
Es gibt unterschiedliche Aufschlüsselungen in Bezug auf den Rechnungsbetrag. Und zwar handelt es sich hierbei um Brutto- und Nettorechnungen. Diese unterscheiden sich nicht in dem Rechnungsbetrag. Hier geht es lediglich um die Aufschlüsselung. Wie sich im Einzelnen die Brutto- und Nettorechnung zusammensetzt, erklären wir dir nachstehend:
Nettorechnung
Hier gilt es zuerst alle Posten oder Beträge in netto anzugeben. Die folgenden Angaben werden erst am Ende der Rechnung aufgezeigt:
- Gesamtnettobetrag
- Umsatzsteuerbetrag
- Gesamtbetrag
Die Nettorechnung erstellst du, wenn deine Kunden Unternehmen sind. Sprich, sie werden im B2B-Bereich ausgestellt. Der Grund hierfür ist, dass dein Kunde die berechnete Umsatzsteuer von dem für ihn zuständigen Finanzamt zurückfordern kann. Daher stellt der Nettorechnungsbetrag die tatsächliche Ausgabe für deinen Kunden dar.
Bruttorechnung
Bei den Bruttorechnungen werden alle Posten in brutto angegeben. Zwar muss auch hier der Umsatzsteuerbetrag ausgewiesen werden, aber er dient grundsätzlich nur als Information, wie sich der angegebene Bruttogesamtbetrag zusammensetzt. Diese Art Rechnung kommt infrage, wenn deine Kunden Privatpersonen sind. Das heißt, die Rechnung erfolgt im B2C-Bereich. Denn diese können die Umsatzsteuer nicht zurückfordern. Das heißt, Privatkunden müssen für Waren oder Leistungen immer den vollen Bruttopreis zahlen.
Hinweis
Es gibt zwei Sonderfälle, bei denen die Zusammensetzung für den Rechnungsbetrag anders verläuft. Hierbei geht es zum einen um die Kleinbetragsrechnung und zum anderen um die Kleinunternehmerregelung.
Rechnungsbetrag auf Kleinbetragsrechnungen
Wie der Begriff schon sagt, handelt es sich hierbei um eine Rechnung über einen kleinen Beitrag. Die Höchstgrenze für den Rechnungsbetrag liegt bei 250 Euro. Die Umsatzsteuer ist hier schon inbegriffen. Für eine Kleinbetragsrechnung sind deutlich weniger Pflichtangaben vorgeschrieben. Das heißt, wenn du die Rechnung erstellst, kannst du den Endbetrag nur als Bruttobetrag angeben. Den Nettobetrag und den Steuerbetrag darfst du hierbei weglassen.
Rechnungsbetrag auf Kleinunternehmer Rechnung
Bei der Kleinunternehmerregelung beinhaltet der Rechnungsbetrag keine Umsatzsteuer. Somit brauchst du hierzu keine Beträge errechnen und angeben. Die Kleinunternehmerregelung gilt allerdings nur, wenn dein Jahresumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr unter 22.000 Euro lag.
Wichtig
Du musst auf deiner Rechnung als Kleinunternehmer eine Anmerkung zu der Steuerbefreiung machen. Diese kann zum Beispiel so aussehen:
- Nach der Kleinunternehmerregelung § 19 UstG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
Der Rechnungsbetrag ist eine Pflichtangabe auf der Rechnung
Wie Anfangs schon erwähnt, gehört der Rechnungsbetrag zu den Pflichtangaben auf einer Rechnung. Prinzipiell sollte das klar sein. Allein aus dem Grund, dass der Kunde eine Rechnung ohne Rechnungsbetrag nicht bezahlen kann. Trotz aller Logik ist es aber auch gesetzlich festgelegt, dass dieser Betrag aus einer Rechnung stehen muss. Und zwar ist das Ausstellen von Rechnungen in § 14 UstG klar geregelt. Hier findest du auch alle Angaben, die in deiner Rechnung enthalten sein müssen.
Dass eine Rechnung vollständig sein muss, hängt damit zusammen, dass sie für das Finanzamt nachvollziehbar ist. Wenn du eine unvollständige Rechnung versendest oder auch bezahlst und von der Steuer absetzen willst, kann es Probleme mit dem Finanzamt geben. Daher ist es unerlässlich, dass du alle Rechnungen vor dem Versenden prüfst, ob alle Inhalte korrekt sind. Gleiches gilt für Rechnungen, die du erhältst.
Unser Tipp:
Wenn du unseren Rechnungsgenerator nutzt, hast du automatisch den Rechnungsbetrag als Position aufgelistet. Der richtige Steuersatz ist ebenfalls ausgefüllt und wenn du mehrere Positionen auflistest, wird der Rechnungsbetrag automatisch ausgerechnet.
Skonto vom Rechnungsbetrag
Als Skonto ist ein Preisnachlass auf einen Rechnungsbetrag anzusehen. Skonto kannst du gewähren, wenn du zum Beispiel bezwecken möchtest, dass dein Kunde schnell zahlt. Dies geschieht durch die Angabe, wie:
- Zahlung innerhalb von 7 Tagen abzüglich 2 Prozent Skonto, innerhalb von 30 Tagen netto.
Wenn du also beispielsweise einen Rechnungsbetrag von 1.500 Euro hast und darauf zwei Prozent Skonto gewährst, macht das einen Abzug von 30 Euro. Dafür hast du allerdings dein Geld in kürzester Zeit. Wichtig hierbei ist, dass ab dem achten Tag der Nachlass nicht mehr gilt. Dann muss dein Kunde den vollen Rechnungsbetrag zahlen.
Was du zum Thema Skonto noch wissen solltest
Skonto muss sich nicht immer auf den Gesamtbetrag beziehen. Gerade im Handwerk ist es zum Beispiel üblich, dass Skonto nur auf Materialkosten angerechnet wird. Denn Fertigungskosten gelten als Lohnarbeit und dürfen daher nicht skontiert werden. Ebenso verhält es sich mit Wartungskosten. Allerdings gibt es hier keine gesetzliche Regelung, sondern eher einen Brauch.
Der Skonto Satz liegt in der Regel bei zwei bis drei Prozent. Du hast die Möglichkeit, diesen Satz zu staffeln. Sprich, je kurzer der Zeitraum der Zahlung, umso höher der Prozentsatz, der abgezogen wird. Das kann beispielsweise so aussehen:
- Zahlung innerhalb von 10 Tagen abzüglich 3 Prozent Skonto, innerhalb von 11 bis 30 Tagen 2,5 Prozent Skonto, ab 31 Tagen netto.
Skontotoleranz
Da die Fristen für Skonto in der Regel kurz sind und die Banken teilweise ein oder zwei Tage mit dem Geld arbeiten, hast du die Möglichkeit eine Toleranzgrenze zu setzen. Das heißt, dein Kunde darf Skonto auch abziehen, wenn die 7 Tage um ein oder zwei Tage überschritten sind. Allerdings solltest du darauf achten, dass du deine Forderung auf den Gesamtbetrag durchsetzt, wenn die Toleranzgrenze überschritten wurde. Machst du das nicht, wird dein Kunde im schlimmsten Fall trotz späterer Zahlungen Skonto für sich beanspruchen.
Wichtig
Beim Überschreiten der Frist für Skonto oder der Toleranz solltest du den Restbetrag unmittelbar nachfordern!
Rechnungsbetrag falsch – was nun?
Es kann immer zu Fehlern kommen. Denn, wir sind alle nur Menschen. Aber wie verhält es sich, wenn du auf deiner Rechnung einen falschen Betrag ausgewiesen hast? Hierbei gibt es zwei Unterschiede, die zu beachten sind.
- Der Rechnungsbetrag wurde buchhalterisch noch nicht erfasst.
- Der Rechnungsbetrag wurde schon verbucht.
Wie du in den einzelnen Bereichen handeln musst, erklären wir dir nachstehend.
Rechnungsbetrag noch nicht buchhalterisch erfasst
In diesem Fall ist der Vorgang einfach. Wenn du die Rechnung noch nicht verbucht hast, kannst du den Betrag berichtigen und die Korrektur unter der gleichen Rechnungsnummer vornehmen.
Rechnungsbetrag wurde schon verbucht
Hier wird es etwas umständlicher für dich. Denn, wenn der Betrag schon verbucht wurde, kannst du den Fehler nicht einfach wieder rückgängig machen. Das heißt, du musst deine Rechnung stornieren und neu ausstellen. Das Hauptproblem hierbei liegt bei dem Kunden. Denn dieser muss, auch wenn der Fehler nicht bei ihm liegt, die zu hoch ausgewiesene Umsatzsteuer bezahlen. Das kommt dadurch, dass die Umsatzsteuer nach dem Rechnungsbetrag und nicht nach dem Zahlbetrag berechnet wurde. Wichtig ist, dass du eine neue Rechnung mit einer neuen Rechnungsnummer anlegst. Außerdem solltest du in der Betreffzeile der neuen Rechnung die Aufhebung der alten Rechnung vermerken.