Als Kleinunternehmer wirst du eingestuft, wenn dein Umsatz im vorigen Jahr weniger als 22.000 Euro betragen hat und dein aktueller Umsatz aller Voraussicht nach die Grenze von 50.000 Euro nicht überschreiten wird. Mit dem Kleinunternehmerstatus hast du den Vorteil, dass du keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen musst. Diese Regelung gilt für dich als Freiberufler und Gewerbetreibender gleichermaßen. Nutzt du also die Rechnungsvorlage Dienstleitung als Kleinunternehmer, dann darfst du darauf keine Umsatzsteuer aufführen. Überdies muss auf der Vorlage folgender Hinweis vermerkt sein: „Nicht umsatzsteuerpflichtig nach § 19 UStG“. Dies ist nur ein Beispiel mehrerer Formulierungsmöglichkeiten.
Gleiches gilt, wenn du die Rechnungsvorlage Dienstleistung als Privatperson nutzen willst. Auch hier unterliegt die Dienstleistung nicht der Mehrwertsteuer und als Hinweis musst du auf der Rechnungsvorlage für Dienstleistung vermerken, dass es sich um die Dienstleistung einer Privatperson handelt. Bei der Rechnungsvorlage Dienstleistung für Kleinunternehmer und Privatpersonen müssen folgende Angaben enthalten sein:
- Dein vollständiger Name und deine vollständige Adresse als Ersteller der Rechnung
- Den vollständigen Namen und die vollständige Adresse des Rechnungsempfängers
- Die Rechnungsnummer, das Rechnungsdatum, den Zeitpunkt der Leistungserbringung
- Die genaue Beschreibung der erbrachten Leistung oder Leistungen
- Der Nettobetrag
- Hinweis auf Kleinunternehmerregelung laut § 19 UStG oder Hinweis darauf, dass es sich um die Dienstleistung einer Privatperson handelt