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Das Zahlungsziel ist die auf der Rechnung genannte Zahlungsfrist, innerhalb der du die Rechnung zu begleichen hast. Die Zahlungs- und Lieferbedingungen sind zwei zentrale Punkte, die bei jedem Auftrag geregelt werden müssen und normalerweise bereits im Angebot enthalten sind. Dieses Zahlungsziel ist nur beim Rechnungskauf bedeutsam, denn beim Barkauf zahlst du ohnehin sofort (beispielsweise beim Bäcker oder Metzger).

Angabe von Zahlungsbedingungen

Beim Angebot und auf der Rechnung sind die Zahlungsfristen anzugeben. Diese Fristen können individuell zwischen Käufer und Verkäufer verhandelt werden. Normalerweise ist eine Rechnung immer sofort fällig, aber der Gesetzgeber erlaubt eine Frist von 30 Tagen, bevor ein Zahlungsverzug eintritt. Wichtig für den Käufer sind auch die im Zusammenhang mit dem Zahlungsziel häufig gewährten Skonti für eine schnellere Zahlung.

Längere Fristen im internationalen Geschäftsverkehr

Besonders ausländische Kunden legen Wert auf eine längere Zahlungsziele, da sie die Ware zuerst erhalten und prüfen wollen, bevor sie die Rechnung zahlen. Und bei langen Transportwegen, wie beispielsweise einer Containerfracht, dauert die Lieferung entsprechend lang. Das Zahlungsziel der Rechnung kann hier bis zu 90 Tage betragen.

Zahlungsziel formulieren – Welche Formulierung kann auf die Rechnung?

Gesetzliche Zahlungsfrist einer Rechnung

Die gesetzlichen Zahlungsfristen ergeben sich aus dem BGB. Denn grundsätzlich wird eine Forderung (aus einem Vertrag) sofort fällig. Dadurch ist eine Rechnung immer sofort zu bezahlen. Das leitet sich aus § 271 BGB ab: „Ist eine Zeit für die Leistung weder bestimmt noch aus den Umständen zu entnehmen, so kann der Gläubiger die Leistung sofort verlangen, der Schuldner sie sofort bewirken.“

Hat der Schuldner auch nach 30 Tagen noch nicht bezahlt, befindet er sich im Zahlungsverzug. Auch das ist gesetzlich geregelt und steht in § 286 (3) BGB: „Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet …“

Individuelle Fristsetzung

Verkäufer und Käufer können aber das Zahlungsziel individuell anders bestimmen. Das wird auch aus § 271 BGB abgeleitet, für den Fall, dass nichts anderes bestimmt ist, gilt die sofortige Zahlung. Aber dieser Satz erlaubt die „andere Bestimmung“, also eine individuelle Absprache des Zahlungsziels.

Formulierungsbeispiele für Zahlungsziele – mit und ohne Skonto

Es gibt einige typische Zahlungsfristen und daher auch gängige Formulierungen für Zahlungsziele. Kleinere Firmen, die hauptsächlich mit Kunden aus der Umgebung arbeiten, werden keine so langen Fristen gewähren, wie bei Exportfirmen, die warten wollen/müssen, bis die Ware beim Kunden eingetroffen ist. Oder im umgekehrten Fall bis die importierte Ware angeliefert wurde.

Üblich sind Formulierungen, häufig in Verbindung mit möglichen Skonti, die den Kunden trotz Frist zu einer schnelleren Zahlung bewegen sollen:

  • Die Rechnung ist sofort fällig.
  • Zahlbar innerhalb von 14 Tagen mit 2% oder 30 Tage netto
  • Zahlungsbedingungen: 10 Tage 3%, 30 Tage netto
  • Zahlbar 60 Tage nach Rechnungseingang rein netto
  • Zahlbar am 25. des auf die Lieferung folgenden Monats mit 2% Skonto oder 60 Tage netto

Unser Tipp:

Ein Rechnungsprogramm ermöglicht es dir beim Rechnungen schreiben sehr viel Zeit sparen! Du kannst einfach verschiedene Satzbausteine, Formulierungen und Vorlagen, aber beispielsweise auch Kundendaten abspeichern.

Ab wann gilt die Zahlungsfrist?

Die Zahlungsfrist beginnt mit dem Zugang der Rechnung zu laufen. Wenn du deine Rechnungen per Post versendest, kannst du nicht mit Sicherheit sagen, wann der Kunde das Schreiben erhalten hat. Üblicherweise rechnet man mit einer Zustelldauer von drei Werktagen.

Beim Versand per E-Mail kannst du eine Lesebestätigung anfordern und somit genau feststellen, ab wann die Zeitspanne für das Zahlungsziel läuft.

Wann läuft die Frist ab und was passiert wenn sie verstreicht?

Zahlungsziel berechnen – wann startet und endet die Frist?

Da in der Rechnung und bei Vertragsabschluss geregelt wurde, wann die Rechnung zu bezahlen ist, kommt der Schuldner bei Fristablauf in Verzug. Grundlage dafür ist § 286 BGB. Darin ist geregelt, dass ein Schuldner durch die Mahnung in Verzug kommt. Allerdings ist eine Mahnung gar nicht notwendig, wenn „für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist“. Und das ist ja durch das Zahlungsziel der Fall.

Für die Berechnung des Fristablaufs ist wichtig, dass die Zustellungszeit durch den Postversand berücksichtigt wird. § 187 BGB legt fest, wie die Frist berechnet wird. Wenn du die Rechnung per Buchhaltungssoftware verschickst, rechnet das Programm automatisch die Frist mit und hilft dir später beim Mahnverfahren.

Kunde in Verzug setzen und Mahnverfahren starten

Nach Fristablauf musst du den Kunden durch eine Mahnung zunächst in Verzug setzen. Üblicherweise wirst du zunächst eine freundliche Zahlungserinnerung senden und dann maximal drei Mahnungen. Hierzu findest du bei uns auch ein Zahlungserinnerung Muster, welches du kostenlos herunterladen kannst.

Wenn er nicht reagiert, folgt anschließend ein Mahnverfahren. Dafür musst du einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids beim zuständigen Gericht beantragen.

Schwieriger wird es, wenn dein Kunde nicht bezahlt, weil er insolvent ist. Und noch komplizierter wird eine Beitreibung im Ausland. Für diese Problematik solltest du dich im Fall der Fälle an einen Anwalt wenden.

Was passiert, wenn keine Zahlungsfrist angegeben ist?

Zahlungs- und Lieferbedingungen sind üblicherweise in den AGBs jedes Unternehmens geregelt und daher für die Kunden vorab einsehbar. Trotzdem musst du darauf achten, dass du für private Endverbraucher deine Bedingungen klar und deutlich erklärst. Auch die Folgen (Mahnverfahren) darfst du im Falle der Nichtbezahlung angeben.

Hier werden üblicherweise keine abweichenden Bedingungen vereinbart, da automatisch die AGBs gelten. Dafür ist laut BGB notwendig, dass sie keine unzulässigen oder ungültigen Klauseln vereinbaren. Wenn du nichts weiter angibst, gilt die Frist, die in den AGBs aufgeführt ist.

Wenn dein Vertragspartner ein gewerblicher Kunde ist, dann wird er auf seine eigenen AGBs und Zahlungsziele bestehen. Daher musst du verhandeln, welche Fristen in dem Fall gelten sollen.

Wenn überhaupt nichts vereinbart ist, würde ansonsten automatisch die gesetzliche Frist von 30 Tagen gelten.

Mittels Skonto das Zahlungsziel verkürzen

Ideal sind Rechnungen, die neben dem Zahlungsziel eine kürzere Zahlungsfrist angeben, die du dem Kunden mittels Skonto versüßen kannst. Denn du musst automatisch – wenn du nicht gerade Kleinunternehmer bist – deine Umsatzsteuer regelmäßig ans Finanzamt abführen. Und wenn der Kunde sich zu lange Zeit lässt, zahlst du bereits die Steuer, bevor du einen Cent auf deinem Konto hast. Durch die Gewährung von Skonti kannst du diese Problematik umgehen.