Am Jahresende des Geschäftsjahres muss jedes Unternehmen entweder eine Bilanz oder eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung abgeben. Dies ist in § 4 (3) EStG geregelt. Besonders betroffen sind Freiberufler und Kleinunternehmer. Wenn du dir nicht ganz sicher bist, was du machen musst und vor allem wie, dann hilft dir dein Steuerberater gerne weiter.
Definition einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung
Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist eine vereinfachte Gewinnermittlung, die du bei einer einfachen Buchführung anwenden darfst. Das bedeutet, dass du lediglich deine Einnahmen und Ausgaben übersichtlich erfassen und zusammenstellen musst. Am Ende ziehst du dann einfach die Ausgaben von den Einnahmen aus. Die Formel lautet also:
Gewinn / Verlust = Einnahmen – Ausgaben
Das Gegenteil davon wäre eine doppelte Buchführung, die eine Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) beinhaltet und am Jahresende mit einer Bilanz abzuschließen ist. Die Formulare für eine EÜR gibt es beim Finanzamt oder bei ELSTER.
Bei der EÜR arbeitest du nach dem Zufluss-Abfluss-Prinzip. Das bedeutet, dass du
- Einnahmen erst erfasst, wenn das Geld auf deinem Konto ist und
- Ausgaben erst abziehst, wenn du die tatsächlich bezahlt hast
Es geht hier also nur um die wirklichen Geldbewegungen. Unbezahlte Rechnungen berücksichtigst du so zum Beispiel in der EÜR nicht.