Definition
Beim Skonto handelt es sich um eine sofortige oder nachträgliche Kaufpreisminderung unter Einhaltung festgelegter Zahlungsfristen.
Ausführliche Erklärung:
Zahlungsverzögerungen und -ausfälle gehören zu den häufigsten Problemen im Geschäftsalltag von mittelständischen Betrieben. Der Skonto stellt jedoch für Anbieter ein effektives Mittel dar, um eine frühzeitige Zahlung der Kunden zu erreichen. Dabei handelt es sich um eine Kaufpreisminderung, die an die Zahlung bis zu einem bestimmten Datum gebunden ist. Sie kann sowohl sofort als auch nachträglich gewährt werden. In der Regel liegt das ausschlaggebende Zahlungsziel für die Gewährung des Skontos bei zehn bis 14 Tagen. Zahlt der Kunde vor dem vereinbarten Zeitpunkt, darf er den Rechnungsbetrag eigenständig um einen festgelegten Prozentsatz verringern. Dieser liegt in der Regel zwischen zwei und fünf Prozent. Aufgrund der enormen Ersparnis stellen Skonti stets einen großen Vorteil für den Rechnungsempfänger dar.
Wichtige Begriffe im Zusammenhang mit dem Skonto
Gemeinsam mit dem Skonto treten in der Praxis zahlreiche weitere Fachbegriffe auf. Dabei handelt es sich insbesondere um:
- Skonto-Frist: Zeitraum, in dem der Skonto gewährt wird. Die Skonto-Frist endet stets vor dem vereinbarten Zahlungsziel
- Zahlungsziel: Vom allgemeinen Kaufrecht abweichender Zeitpunkt, zu dem der vereinbarte Rechnungsbeitrag fällig wird. Das Festlegen eines Zahlungsziels stellt immer einen zinslosen Kredit dar
- Skonto-Satz: Prozentueller Anteil, um den die Rechnungssumme unter Einhaltung der Skonto-Frist gemindert wird
- Skonto-Beitrag: Absoluter Betrag, um den die Rechnungssumme bei Einhaltung der Skonto-Frist verringert wird
- Zielkauf: Kauf, bei dem ein gesondertes Zahlungsziel vereinbart und somit ein Zahlungsaufschub gewährt wird
- Kundenskonto: Skonto, der einem Kunden gewährt wird.
- Lieferantenskonto: Skonto, der von einem Lieferanten eingeräumt wird
Warum gibt es den Skonto?
Der Skonto wurde in Deutschland im Zuge des sogenannten Rabattgesetzes im Jahr 1933 eingeführt. Nach damaliger Rechtslage durften Unternehmer einem privaten Verbraucher keinen Rabatt gewähren. Dieses betriebswirtschaftliche Mittel galt zu diesem Zeitpunkt als wettbewerbswidrige Praktik und wurde mit hohen Strafen geahndet. Um dennoch Endkunden einen Anreiz für vorzeitige Zahlungen zu bieten, erlaubte der Gesetzgeber die Gewährung eines auf maximal drei Prozent begrenzten Skonto. Dieser sollte eine Belohnung für pünktliche Zahlungen darstellen und nicht für den preispolitischen Wettbewerb mit Konkurrenten genutzt werden. Diese gesetzliche Regelung war bis 2002 gültig und wurde erst auf Druck der EU ersatzlos abgeschafft.
Wie wird der Skonto berechnet?
Sobald der Skontobetrag in Anspruch genommen wird, verringert sich der gesamte Rechnungsbetrag. Daraus folgt, dass sowohl die Umsatzsteuerzahllast des Rechnungsstellers als auch der Vorsteueranspruch des Rechnungsempfängers um den gewährten Skonto-Satz sinken. Die exakte Berechnung erfolgt analog zu folgendem Beispiel:
Unternehmer A erwirbt von Unternehmer B Waren. Auf der Rechnung ist festgehalten, dass der Rechnungsbetrag von 100 Euro brutto innerhalb von 14 Tagen mit 3 Prozent Skonto oder innerhalb von 30 Tagen rein beglichen werden kann. Wird die Rechnung innerhalb von 14 Tagen bezahlt, muss A lediglich 97 Euro anstatt der vereinbarten 100 Euro zahlen. Gleichzeitig kann er aber nur 15,49 Euro anstelle der 15,97 Euro als Vorsteuer vom Finanzamt zurückfordern. Analog dazu reduziert sich der Geldeingang von Unternehmer B von 100 Euro auf 97 Euro und die Umsatzsteuerzahllast sinkt von 15,97 Euro auf 15,49 Euro. Zu beachten ist dabei, dass bei einer Soll-Versteuerung vorerst der ursprüngliche Umsatzsteuerbetrag an das Finanzamt überwiesen werden muss und erst nach der eigentlichen Bezahlung eine Korrektur angemeldet wird.
Der richtige Skonto-Satz
In der Praxis sind Skonto-Sätze von zwei bis fünf Prozent üblich. Viele Unternehmen gewähren jedoch lediglich einen Skonto von zwei bis drei Prozent in Abhängigkeit vom vereinbarten Zahlungszeitraum. Grundsätzlich sind Betriebe nicht dazu verpflichtet, ein gesondertes Zahlungsziel oder einen Skonto zu gewähren. Dadurch können sie frei über die Höhe des veranschlagten Skonto-Satzes bestimmen. Zahlreiche Anbieter orientieren sich jedoch an einem Skonto-Satz von zwei Prozent für zwei Wochen, drei Prozent für eine Woche und bis zu fünf Prozent für Zahlungen bis zum nächsten oder übernächsten Werktag.
So wird der Skonto richtig verbucht
Für die Skonto-Buchung müssen zwei separate Buchungssätze durchgeführt werden. Dabei gilt für den Kunden:
Verbindlichkeiten an Bank/Lieferantenskonto
Lieferantenskonto an Vorsteuer
Der Verkäufer muss hingegen mit folgenden Buchungssätzen den Skonto buchen:
Bank/Kundenskonto an Forderungen
Umsatzsteuer an Kundenskonto
Alternativ kann auch der vereinfachte Skonto Buchungssatz angewendet werden. Beim Nettobuchungsverfahren entfällt der zweite Buchungssatz. Gleichzeitig ist die Berechnung der erforderlichen Werte beim händischen Buchen komplizierter. Für den Kunden gilt:
Verbindlichkeiten an Bank/Vorsteuer/Lieferantenskonto
Der Verkäufer bucht hingegen mit:
Bank/Umsatzsteuer/Kundenskonto an Forderungen
Unterschiede zwischen Skonto und Rabatt
Sowohl beim Skonto als auch beim Rabatt handelt es sich um freiwillige Vergünstigungen, die dem Kunden gewährt werden können. Dennoch besteht zwischen beiden Leistungen ein entscheidender Unterschied. Der Rabatt wird bereits während des Vertragsabschlusses zwischen Verkäufer und Kunden vereinbart und direkt auf der Rechnung ausgewiesen. Er ist daher nicht an zusätzliche Bedingungen geknüpft und muss weiterhin vom Nettobetrag abgezogen werden. Entsprechend wird er auf der Rechnung und in der Buchführung ohne Umsatzsteuer ausgewiesen. Im Gegensatz dazu wird der Skonto vom Bruttobetrag abgezogen und nur unter bestimmten Voraussetzungen gewährt.
Unser Tipp:
Egal, ob du Skonto oder Rabatt auf deiner Rechnung ausweisen willst, mit einer Angebotssoftware kannst du dies ganz einfach auf deinem Angebot oder auch direkt auf der Rechnung integrieren. Der Kunde sieht sofort, was du ihm gewährst, was dir eventuell einen Wettbewerbsvorteil verschaffen kann.