Auch wenn die Kleinbetragsrechnung im Vergleich zur herkömmlichen Rechnung als einfach betitelt wird, ist sie in deiner Buchhaltung dennoch ein sehr wichtiges Dokument. Das bedeutet, du kannst die Rechnung ganz normal als Eingangsrechnung oder Ausgangsrechnung verbuchen. Während für den privaten Kunden die Kleinbetragsrechnung keine sonderliche Bedeutung hat, ist für einen Geschäftskunden hingegen sehr wichtig. Bei Erhalt bist du zum Vorsteuerabzug bei einer Kleinbetragsrechnung berechtigt. Nach Umsatzsteuergesetz ist demnach immer ein Vorsteuerabzug gestattet, wenn eine entsprechende Rechnung als Nachweis vorliegt. Kannst du als umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer eine Quittung vorlegen, kannst du sie in der ausgewiesenen Vorsteuer geltend machen.
Wichtige Punkte in diesem Zusammenhang:
- Ein Kassenbon stellt auch eine Kleinbetragsrechnung dar. Auch deshalb solltest du jeden Kassenbon aufbewahren.
- Absetzbar ist die Kleinbetragsrechnung auch dann, wenn sie keinen Rechnungsempfänger enthält. Und auch wenn sie nur auf den Namen des Unternehmens ausgestellt ist, welches die Rechnung bekommt.
Diese Punkte sind ebenfalls im entsprechenden Abschnitt (§33 UstDV) für die Kleinbetragsrechnung in der UstDV beschrieben.