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Der Begriff Leistungszeitraum

Der Leistungszeitraum ist auf jeder deiner Rechnungen anzugeben und beschreibt, wann die Leistung konkret erbracht wurde. Bei Dienstleistungen wird der Tag der Fertigstellung der Dienstleistung als Leistungsdatum bezeichnet.

Da die korrekte Unterscheidung zwischen Begrifflichkeiten wie Lieferdatum und Leistungsdatum von großer Bedeutung ist, zeigen wir dir in diesem Beitrag alles Wissenswerte rund um den Leistungszeitraum.

Warum muss ein Leistungszeitraum angegeben werden?

Wann genau wurde eine Leistung erbracht? Das ist besonders hinsichtlich der Rechnungslegung wichtig, denn das Datum musst du als fixer Bestandteil unbedingt auf der Rechnung anführen. Ist das nicht der Fall, so kann die Umsatzsteuer gegebenenfalls nicht als abzugsfähig gewertet werden. Neben dem Leistungsdatum ist auch eine konkrete Angabe zum Lieferdatum erforderlich. Selbst wenn die Daten gleich sind, sollte man dies vermerken.

Leistungsdatum, Lieferdatum und Rechnungsdatum – das sind die Unterschiede

Gerade diese drei Begrifflichkeiten werden häufig nicht unterschieden oder falsch verwendet. Das kann jedoch bittere Konsequenzen haben, wie bereits hinsichtlich der Abzugsfähigkeit der Umsatzsteuer erwähnt.

Worin liegt nun der Unterschied zwischen Leistungsdatum, Lieferdatum und Rechnungsdatum? Stell dir ein konkretes Beispiel vor: die bestellte Leistung wird in einem bestimmten Zeitraum, dem Leistungszeitraum, erbracht. Anschließend erfolgt die Lieferung, wobei dieser Tag das Lieferdatum ist. Entweder wird am selben Tag geleistet und geliefert, oder es wird zuerst die Leistung erbracht und anschließend, zu einem späteren Zeitpunkt, geliefert.

Die Rechnung kann man dann ebenso zu verschiedenen Zeitpunkten ausstellen. Sie muss weder am selben Tag der Leistungserbringung, noch am Tag der Lieferung, ausgestellt sein. Übrigens: Wenn du deine Produkte mit einem Paketdienstleister versendest, so gilt jener Tag als Lieferdatum, an dem du das Produkt an den Transporteur übergibst!

Liefer- und Leistungsarten

Anhand des angeführten Beispiels wird bereits klar, dass Lieferungen und Leistungen auf unterschiedliche Weise erfolgen können. Einige gängige Begrifflichkeiten aus diesem Bereich stellen wir nun näher vor:

Lieferung ab Werk

Bei der Lieferung ab Werk müssen die Kundinnen und Kunden die Produkte abholen. Es erfolgt kein Transport und keine Zustellung.

Lieferung „Frei Haus“

Diese Form der Lieferung ist besonders gängig. Die Klausel bedeutet, dass die Produkte direkt zu den Kundinnen und Kunden geliefert werden und die Verkäuferseite die Kosten dafür übernimmt. Der Übergang des Risikos wird in dieser Klausel jedoch nicht geregelt.

Bewegte Lieferung

Bei der sogenannten bewegten Lieferung, die man auch als Reihengeschäft bezeichnet, spielt der Beginn des Warenweges eine große Rolle. Oft ist das die Produktionsstätte des Unternehmens, von der aus es auch versendet. Dieser Ort ist maßgeblich dafür, wo man die Lieferung versteuern muss.

Leistungszeitraum-Lieferung

Leistungszeitraum als Rechnungs-Pflichtangabe

Lieferdatum und Leistungszeitraum sind Pflichtangaben jeder Rechnung. Wenn eine Anzahlung in Rechnung gestellt wird, also zwar schon eine Rechnung ausgestellt, aber noch keine Leistung erbracht wurde, so ist auf der Rechnung darauf hinzuweisen, dass die Leistungserbringung noch folgen wird.

Doch wieso sind diese Daten eigentlich verpflichtende Bestandteile jeder Rechnung? Der Hintergedanke ist, dass Steuerberater und Finanzamt auf diese Weise schneller prüfen können, ob die Angaben der Bilanz korrekt sind. Die Bilanz und die tatsächlich erfolgten Lieferungen müssen stimmig zusammenpassen.

Das Ziel der Pflichtangabe ist also, dass die Abläufe in deinem Unternehmen schneller und einfacher nachvollziehbar werden und es zu keinen „Optimierungen“ in der Bilanz kommt, sondern die reale Situation abgebildet wird.

Unser Tipp:

Neben dem Leistungszeitraum gibt es noch weitere Pflichtangaben auf Rechnungen, die unbedingt eingehalten werden müssen! Ganz leicht vollständige Rechnungen zu erstellen ermöglicht unser kostenloser Rechnungsgenerator!

Möglichkeiten um den Leistungszeitraum anzugeben

Wie genau kann man den Leistungszeitraum denn nun angeben? Dazu bestehen gleich mehrere Möglichkeiten. Selbstverständlich solltest du jene wählen, die gerade zu der Rechnung passt, die du ausstellst:

  • Verweis auf das Lieferdatum laut Lieferschein
  • Hat der Lieferschein keinen Datums-Aufdruck, kannst du auf das Datum der Ausstellung des Lieferscheins verweisen.
  • Pauschaler Hinweis: „Leistungsdatum entspricht dem Rechnungsdatum“
  • Nennung des exakten Liefertages oder des Monats und Jahres, in dem die Leistung erbracht wurde (nicht taggenau nötig!)

Wichtig ist, dass du auf den Vermerk nicht vergisst, denn schließlich ist die gesamte Rechnung damit gleich nicht mehr korrekt ausgestellt. Achte also immer darauf, dass unbedingt korrekte Angaben zum Leistungszeitraum gemacht werden.

Wenn du mit einer professionellen Buchhaltungs-Software arbeitest, kann dir dieser Fehler nicht passieren. Außerdem findest du hier ein Muster einer korrekten Rechnung als Vorlage für deine Buchhaltung.

Leistung im alten und Rechnung im neuen Jahr

Der Jahreswechsel kann eine Herausforderung für deine Buchhaltung darstellen. Stell dir vor, du erbringst eine Leistung noch im alten Jahr, stellst die Rechnung aber erst zu Beginn des neuen Jahres. Wie gehst du nun mit dieser Situation um?

Zuerst kommt es wie so oft darauf an, ob du doppelte Buchhaltung praktizierst oder ob du eine EÜR führst.

Bei der EÜR hast du es hier vergleichsweise einfach, denn entscheidend sind hier die Zu- und Abflüsse. Relevant ist also, wann du das Geld bekommst. Dementsprechend ist hier keine besondere, zusätzliche Vorgehensweise nötig.

Wenn du eine Bilanz erstellst, werden die Einnahmen und Ausgaben nach Wirtschaftsjahren abgegrenzt. Du musst dementsprechend in deiner Bilanz offene Forderungen oder Verbindlichkeiten bilanzieren. Durch diese Buchung stellst du die Situation deines Unternehmens wieder so korrekt als möglich dar – großen Zusatzaufwand verursacht es also nicht, wenn du eine Rechnung für eine Leistung im Vorjahr erst im nächsten Jahr ausstellst.