Stellst du eine Rechnung ohne Umsatzsteuer aus, beispielsweise als Kleinunternehmer, so wird zwar keine Umsatzsteuer erhoben. Auf die Einhaltung der Vorschriften, welche dir das Umsatzsteuergesetz vorgibt, darfst du allerdings nicht verzichten. Dazu gehören alle Pflichtbestandteile, welche eine Rechnung enthalten muss. Dies ist in § 14 Abs. 4 UStG aufgelistet. Ganz wichtig ist vor allem, dass du auf der Rechnung den Grund nennst, warum die Umsatzsteuer nicht ausgewiesen wird. Dazu stehen dir einige Formulierungsvorschläge zur Verfügung.
- Umsatzsteuer wird gemäß § 19 UStG nicht berechnet.
- Gemäß §19 UStG ist im Rechnungsbetrag keine Umsatzsteuer enthalten.
- Eine Umsatzsteuer ist im ausgewiesenen Rechnungsbetrag gemäß § 19 UStG nicht enthalten.
- Die Rechnungsstellung erfolgt nach § 19 UStG ohne Ausweisung der Umsatzsteuer.
Es nicht vorgeschrieben, welche Formulierung du nutzen musst. Wichtig ist vielmehr, dass eine davon zwingend von dir auf der Rechnung angegeben wird. Überdies bestehen wie bereits erwähnt einige Pflichtangaben, die von dir auf der Rechnung unbedingt angegeben werden müssen.
- Angabe des vollständigen Namen und der Anschrift von dir als Unternehmer
- Angabe des vollständigen Namen und der Anschrift des Rechnungsempfängers
- Deine für dich vom Finanzamt vergebenen Steuernummer oder deine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
- Ausstellungsdatum der Rechnung und Rechnungsdatum
- Eine fortlaufende Rechnungsnummer
- Menge und Art der von dir gelieferten Gegenstände oder Dienstleistungen
- Angabe des Zeitpunkts der Lieferung oder Leistungserbringung
- Den genauen Rechnungsbetrag ohne Ausweisung der Umsatzsteuer