Die Honorarrechnung ist zwar rein aus rechtlicher Sicht eine Rechnung wie jede andere auch und deshalb auch so zu behandeln. Sehr oft besteht der Irrglaube, dass du als Freiberufler eine Honorarrechnung stellen darfst. Trotzdem dürfen nur bestimmte Berufsgruppen unter Freiberuflern eine Honorarrechnung erstellen, welche bestimmte Tätigkeiten ausüben. Folgende Berufsgruppen dürfen eine Honorarrechnung stellen, weil sie auf Honorarbasis arbeiten:
- Steuerberater
- Notare
- Zahnärzte
- Tierärzte
- Ärzte
- Architekten
- Ingenieure
- Physiotherapeuten
- Journalisten
- Künstler
- Dozenten
- Übersetzer
Übst du als Kleinunternehmer eine freiberufliche Tätigkeit in einem dieser genannten Bereiche aus, so kannst du auch eine Honorarrechnung als Kleinunternehmer stellen. Du hast in diesem Fall sogar den Vorteil, dass du beim Rechnung schreiben als Kleinunternehmer deutlich weniger strenge Auflagen beachten musst, wie das bei einer normalen Rechnung der Fall ist.