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Definition

Pensionsrückstellungen sind die Rücklagen, die von deinem Unternehmen gemacht werden müssen, um die Pensionszusagen an deine Mitarbeiter erfüllen zu können. Um als Arbeitgeber attraktiver für den Arbeitnehmer zu sein, werden häufig Vereinbarungen über eine Zuzahlung zu der Altersvorsorge getroffen. Dabei wird ein Teil des Lohns nicht ausgezahlt, sondern für den Arbeitnehmer angespart. Dabei gibt es zwei verschiedene Varianten; zum einen die so genannten beitragsorientierten Versorgungspläne (DC-Pläne, aus dem englischen: Defined-Contribution-Pläne) und zum anderen die sogenannten leistungsorientierten Pensionspläne (DB-Pläne, aus dem englischen: Defined-Benefit-Pläne). Bei den beitragsorientierten Versorgungsplänen wird ein Teil des Lohns in externe Spardepots angelegt und können daher einfach als Personalaufwendung von dir als Arbeitgeber erfasst werden. Dagegen ist bei den leistungsorientierten Pensionsplänen der Arbeitgeber für die Rücklage und die Entwicklung verantwortlich. Dies führt dazu, dass die DB-Pläne auch in der Bilanzierung deines Unternehmens berücksichtigt werden müssen.

Bilanzierung von Pensionsrückstellungen in der Handels- und Steuerbilanz

Die Pensionsrückstellungen musst du sowohl in der Steuer- als auch in der Handelsbilanz (HGB) angeben. Diese führst du auf der Passiv-Seite auf. Dies führt dazu, dass der Gewinn deines Unternehmens unmittelbar gesenkt wird und die Pensionsrückstellungen damit zunächst nicht versteuert wird. Die Versteuerung wird dadurch jedoch nur verschoben, da die Pensionsrückstellungen mit der Auflösung, beispielsweise durch Renteneintritt des Mitarbeiters, kurzfristig wieder als Gewinn in dein Unternehmen zurückfließen. Auf diesen Fall gehen wir später noch genau ein.

Einen großen Einfluss haben die Pensionsrückstellungen auch auf deine Eigenkapitalquote, da du sie zum Fremdkapital rechnen musst. Dadurch senken Pensionsrückstellungen deine Eigenkapitalquote, was zu einer schlechteren Bewertung bei Rating-Agenturen führt.

Bei den Pensionsrückstellungen musst du zwischen mittelbaren und unmittelbaren Verpflichtungen unterscheiden.

Mittelbare Verpflichtungen

Pensionszusagen können von anderen Rechtsträgern übernommen werden. Das heißt, die Verpflichtungen können einem selbstständigen Träger der Altersvorsorge übertragen werden. Dazu zählen:

  • Direktversicherung
  • Pensionsfond
  • Unterstützungskasse

Dadurch werden die Ausgaben direkt ausgelagert und es müssen keine eigenen Rücklagen gebildet werden. Die mittelbaren Verpflichtungen führst du einfach als Ausgaben auf.

Unmittelbare Verpflichtungen

Unmittelbare Verpflichtungen entstehen nur bei Direktzusagen. Hierbei bist du verpflichtet, Rücklagen in Form von Pensionsrückstellungen zu bilden um deinen Verpflichtungen nachzukommen. Diese musst du dann entsprechend in deinen Bilanzen aufführen.

Bewertung

Anwendung von versicherungsmathematischen Grundsätzen aufgrund der Ungewissheit

Bei der Zusage einer Pensionszusage gehst du als Arbeitgeber eine langfristige Verbindlichkeit ein, bei der davon auszugehen ist, dass sie eingelöst werden muss. Zum Zeitpunkt der Bilanzierung bestehen jedoch viele Unklarheiten: Muss die Pension wirklich ausgezahlt werden und wenn ja, wann und in welcher Höhe muss sie ausgezahlt werden? Um die Pensionsrückstellungen in deiner Bilanz korrekt zu erfassen, kannst du versicherungsmathematische Grundsätze anwenden. Dabei greift man auf Statistiken und Wahrscheinlichkeiten zu Gehalttrends, Rententrend, aber auch auf Sterbetafeln  zurück. Bei dieser Methode haben sich die so genannten Richttafeln von Heubeck durchgesetzt. Hierbei werden die drei wichtigsten Wahrscheinlichkeiten – Sterblichkeit, Erwerbsminderung und Verheiratungshäufigkeit – nach Alter, Geschlecht und Geburtsjahr gestaffelt. Es lohnt sich, bei der Bewertung der Pensionsrückstellungen auf diese Richttafel zurückzugreifen, da sie sich nicht nur in der Praxis bewährt hat, sondern auch vom Bundesministerium für Finanzen steuerlich anerkannt ist.

Konsequenzen durch BilMoG

Bisher war es üblich, dass du die Pensionsrückstellungen einheitlich in Steuer- und Handelsbilanz berücksichtigen konntest. Durch das BilMoG (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz) wurde dies geändert. Für die Steuerbilanz wird die Pensionsrückstellung weiterhin nach den Heubeck-Richtlinien und einem gesetzlich vorgegebenen Rechnungszins von 6% berechnet. In der Handelsbilanz musst du nach dem BilMoG höhere Rückstellungen angeben. Dies liegt daran, dass unter anderem Anwartschafts- und Rentensteigerungen berücksichtigt werden. Die neue Berechnung erfolgt von nun an immer über einen aktuellen Zinsfaktor. Hinzukommt, dass du nun bei den Pensionsrückstellungen ebenfalls Kosten- und Preissteigerungen in der Handelsbilanz berücksichtigen darfst.

Durch das neue Gesetz werden die Lücken in den Pensionszusagen offenbart. Wenn deine Pensionszusagen nicht ausreichend gedeckt sind, kann es zu einer schlechteren Beurteilung beim Bankenrating führen. Daher achte darauf, dass deine Pensionszusagen ausreichend refinanziert sind.

Latente Steuern

Durch das Inkrafttreten des BilMoG entstehen in Handels- und Steuerbilanz unterschiedliche Bewertungen. Die Pensionsrückstellungen werden in der Steuerbilanz niedriger bewertet, als in der Handelsbilanz. Dies liegt daran, dass zukünftige Preis- und Kostensteigerungen sowie die Abzinsung, die den durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre berücksichtigt, nur in der Handelsbilanz berücksichtigt werden dürfen. Dadurch entstehen Unterschiede zwischen den Gewinnen in Steuer- und Handelsbilanz, die mit jedem Jahr größer werden. Damit nimmt auch die Bedeutung von latenten, d.h. verborgenen, Steuern zu. Du bist stets verpflichtet, die passiven latenten Steuern in der Bilanz anzugeben, bei den aktiven latenten Steuern hast du auch die Möglichkeit, die Steuerbe- und Steuerentlastung unverrechnet in der Bilanz anzusetzen (Wahlrecht).

Abzinsung für die Steuerbilanz

Die Abzinsung der Pensionsrückstellung in der Steuerbilanz erfolgt auch nach dem BilMoG weiterhin nach § 6a EStG. Das bedeutet, dass hier weiterhin ein Rechnungszins von 6% berücksichtigt wird, so wie die Heubeck-Richtlinien.

Abzinsung für die Handelsbilanz

Bis zum Wirtschaftsjahr 2009 wurden die Pensionsrückstellungen aufgrund des Maßgeblichkeitsprinzip in Steuerbilanz und Handelsbilanz identisch berechnet. Die Praxis zeigte jedoch, dass der dabei berücksichtigte Zinssatz von 6% über dem realen Marktzins lag. Dies hatte zur Folge, dass Pensionsrückstellungen in der Handelsbilanz zu gering bewertet wurden. Daher wurde der Zinssatz von 6% durch einen Abzinsungsfaktor ersetzt. Diesen kannst du nun jeden Monat aktuell von der Deutschen Bundesbank erfahren. Aufgrund dieser Änderung wird deine Pensionsrückstellungen in deiner Handelsbilanz nach HGB nun wesentlich realistischer beurteilt.

Auflösung

Die zwei Hauptgründe für eine Auflösung der Pensionsrückstellung sind Rente oder der Tod des Mitarbeiters. Beide Aspekte und ihre Folgen erklären wir euch hier:

Fall 1 – Mitarbeiter, für den eine betriebliche Altersvorsorge besteht, geht in Rente:

Die Rente für den Mitarbeiter wird aus vorher gebildeten Pensionsrückstellungen bezahlt. Bis zu diesem Punkt hast du die Pensionsrückstellungen noch nicht als Gewinn verbucht und daher auch noch nicht versteuert. Wenn nun der zeitliche Teilbetrag der Pensionsrückstellung am Ende des Wirtschaftsjahres den Rentenbetrag übersteigt, musst du diesen Betrag in der Bilanz gewinnbringend auflösen. Dies führt dazu, dass du diese zu diesem Zeitpunkt versteuern musst.

Fall 2 – Mitarbeiter, für den eine betriebliche Altersvorsorge besteht, verstirbt:

Sollte der Todesfall eines Mitarbeiters, für den eine Pensionsrückstellung gebildet wurde, eintreten, musst du eben diese Rückstellung umgehend auflösen. Dies führt dazu, dass du den Betrag umgehend als Gewinn verbuchen und damit auch versteuern musst. Hier musst du darauf achten, dass du auch der plötzliche Zahlungsverpflichtung nachkommen kannst.

Fall 3 – Auflösung der Pensionsrückstellung beim Unternehmensverkauf:

Der Verkauf eines Unternehmens, in dem sich der geschäftsführende Gesellschafter selbst eine Pensionszusage eingeräumt hat, ist einer der selteneren Gründe für die Auflösung einer Pensionsrückstellung. Im kurzen gesagt, wird in dem Falle wohl bei der Übernahme ein Verzicht auf die Pensionsrückstellung vereinbart und damit umgehend aufgelöst werden. Auch in diesem Fall führt dies zu einem plötzlichen Unternehmensgewinn, der umgehend versteuert werden muss.

Zusammenfassung

Wenn du mit deinen Arbeitnehmern Vereinbarungen über eine Altersvorsorge eingehst, solltest du dir über die Konsequenzen für deine Bilanzen im Klaren sein. Wenn du Pensionsrückstellungen in deiner Unternehmensbewertung nicht ausreichend beachtest, kann dies zu großen Fehleinschätzungen führen. Trotz allem bleiben die Zusagen von Altersversorge einer der wichtigsten Punkte, um Mitarbeiter zu werben und an sich zu binden.

Die Mehrwertsteuer gehört zu den wichtigsten Einnahmequellen des deutschen Staates, unser Land generiert über 30 Prozent aller Einnahmen aus dieser Steuer. Sie wird auf den Mehrwert eines Produktes erhoben, den ein Unternehmen innerhalb der Wertschöpfungskette schafft. Bemessungsgrundlage ist der Verkaufspreis des Artikels bzw. der Dienstleistung, also der Umsatz. Gemindert wird dieser Steuerbetrag um den Steuerbetrag, der bereits mit dem Wareneinkauf bezahlt wurde.