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Darf man als Student ohne Gewerbeschein und Steuernummer eine Rechnung schreiben?

Als Student hat man mehrere Möglichkeiten, sich während dem Studium etwas dazuzuverdienen. Viele Studenten arbeiten nebenher als Babysitter, geben Nachhilfe oder erstellen Webseiten für Kunden und arbeiten somit auf Rechnung. Dies erfordert nicht zwingend, dass Du ein Gewerbe anmelden musst. Unter bestimmten Voraussetzungen ist das Rechnung schreiben als Student vollkommen legitim. Diese sind gegeben, wenn Du:

  • die Tätigkeit nicht regelmäßig ausführst
  • keine Absicht hast, mit der Tätigkeit einen Gewinn zu erzielen
  • eine freiberufliche Tätigkeit ausführst.

Eine Gewerbeanmeldung ist daher nicht nötig, wenn Du unregelmäßig und bei verschiedenen Auftraggebern Deine Tätigkeit ausführst. Allerdings gilt es bereits als Regelmäßigkeit, wenn du diese lediglich mehrmals monatlich ausführst. Wenn Deine Ausgaben, die Du im Vorfeld der Tätigkeit hattest, gleich oder höher liegen als der Gewinn, den du mit der Tätigkeit erzielt hast, muss ebenfalls keine Gewerbeanmeldung erfolgen, da keine Gewinnerzielungsabsicht nachweisbar ist. Ausgaben können dabei beispielsweise für bestimmte Materialien zum Arbeiten oder die Spritkosten für die Anfahrt zum Arbeitsort anfallen. Bleibt jedoch nach dem Gegenrechnen Geld übrig, gilt dies als Gewinnerzielungsabsicht und die Anmeldung eines Gewerbes ist notwendig.

Eine Sonderregelung gilt für freiberufliche Tätigkeiten, wenn du beispielsweise Nachhilfe oder Hausaufgabenbetreuung anbietest, Websites gestaltest, im Auftrag fotografierst oder als Texter arbeitest. In diesen Fällen darfst du dauerhaft ohne Gewerbeschein arbeiten. Generell sind Freiberufler dem erzieherischen, künstlerischen oder unterrichtenden Sektor zuzuordnen. Sind diese drei Voraussetzungen erfüllt, steht dem Rechnung schreiben als Student nichts im Wege.

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Rechnung schreiben als Freiberufler vs. Rechnung schreiben als Privatperson

Generell muss man beim Rechnung schreiben ohne Gewerbe zwischen zwei Möglichkeiten unterscheiden. Zum Einen sind Freiberufler dazu befähigt, zum Anderen Privatpersonen. Dabei gibt es, was das Rechnung schreiben angeht, unterschiedliche Regelungen.

Rechnung schreiben als Freiberufler

Übst du eine freiberufliche Tätigkeit aus, bist Du zwar auch selbstständig, aber im Gegensatz zu selbstständigen Gewerbetreibenden von der Gewerbesteuer befreit. Einkommenssteuer wird oberhalb des Steuerfreibetrages ab einem zu versteuernden Einkommen von über 9.408 Euro pro Jahr jedoch fällig sowie in bestimmten Fällen auch die Umsatzsteuer. Übt man als Student eine freiberufliche Tätigkeit aus, muss man zum Jahresabschluss im Gegensatz zu Gewerbetreibenden keine Bilanz erstellen. Eine sogenannte Einkommens-Überschuss-Rechnung (EÜR) zur Gewinnermittlung reicht aus. Wenn Du dir nicht sicher bist, ob deine Tätigkeit als freiberuflich gilt, kannst du Katalog des Einkommenssteuergesetzes nachlesen, der im §18 EstG aufgeführt ist. Häufig ist eine klare Abgrenzung jedoch nicht einfach und wird vom zuständigen Sachbearbeiter des Finanzamtes entschieden. Was das Rechnung schreiben angeht, sind Freiberufler mit Gewerbetreibenden gleichgestellt und verpflichtet, für erbrachte Dienstleistungen oder gelieferte Waren eine Rechnung auszustellen. Diese unterliegt dabei den gleichen Anforderungen wie an eine gewerbliche Rechnung und muss folgende Pflichtangaben enthalten:

  • Name Deines Unternehmens sowie dessen Anschrift
  • Name und Anschrift des Kunden
  • Deine Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
  • Das Rechnungsdatum
  • Das Leistungsdatum bzw. der Leistungszeitraum
  • Eine einmalig vergebene und fortlaufende Rechnungsnummer
  • Art und Umfang bzw. Menge deiner erbrachten Leistung oder Ware
  • Den Nettobetrag, den zugrundeliegenden Umsatzsteuersatz, den Steuerbetrag sowie den Bruttobetrag

Rechnung schreiben als Privatperson

Wenn Du kein Gewerbe angemeldet hast und privat einen Verkauf tätigst, kannst Du ebenfalls eine Rechnung schreiben als Student. Dabei dürfen allerdings kein gewerblicher Charakter bzw. unternehmerisches Interesse vorliegen und es sich um eine einmalige oder sehr unregelmäßige Tätigkeit handeln. Sobald diese Tätigkeit häufiger vorkommt oder eine Regelmäßigkeit erkennbar ist, muss ein Gewerbe angemeldet werden und das Rechnung schreiben als Privatperson ist nicht mehr rechtmäßig. Die private Rechnung dient dabei als Abschluss nach einem Privatverkauf oder einer privat erbrachten Dienstleistung sowie als Nachweis für Dich und das Finanzamt. Zudem können der Auftraggeber bzw. Leistungsempfänger die Kosten absetzen. Die Privatrechnung ist einer gewerblichen Rechnung sehr ähnlich. Man hat zwar einen individuellen Gestaltungsspielraum, muss jedoch folgende Pflichtangaben anführen:

  • Dein Name sowie Deine Anschrift
  • Name und Anschrift des Käufers bzw. Kunden
  • Das Rechnungsdatum
  • Das Leistungsdatum bzw. der Leistungszeitraum
  • Art und Umfang der Leistung
  • Einzelpreise und Gesamtpreis
  • Hinweis auf eine Privatrechnung bzw. die Erbringung einer privaten Dienstleistung
  • Vermerk auf die Umsatzsteuerbefreiung nach der Kleinunternehmerregelung

Rechnung schreiben als Student mit Gewerbeschein

Wenn Du regelmäßig selbstständige Tätigkeiten ausübst, die nicht unter die freiberuflichen Tätigkeiten fallen, musst Du in der Regel ein Gewerbe anmelden. Dies ermöglicht Dir das Auftreten als freier Unternehmer, der für seine erbrachten Dienstleistungen Rechnungen schreiben darf. Meist reicht dazu die Anmeldung eines Gewerbes, für das die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG gilt. Diese gilt für Gewerbetreibende und Freiberufler, insofern deren Einnahmen jährlich nicht die Grenze von 22.000 € brutto übersteigen. Dabei musst Du als Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer auf deiner Rechnung ausweisen und führst auch keine Steuern an das Finanzamt ab. Allerdings darfst du auf der Rechnung auch keine Vorsteuer angeben.

Welche Angaben eine Rechnung enthalten muss, ist in §14 Abs. 4 UStG geregelt. Für Kleinrechnungen, deren Gesamtbetrag 250 Euro nicht übersteigt, gilt zudem §33 UStDV. Wichtig ist auf jeden Fall der Hinweis auf Kleinunternehmerregelung und damit den Verzicht auf den Ausweis der Umsatzsteuer. Ebenfalls essentiell ist die Angabe der Steuernummer, die vom Finanzamt bei Anmeldung des Gewerbes vergeben wird, damit die Rechnung auch entsprechend zugeordnet werden kann. Die Steuernummer ist dabei nicht zu verwechseln mit der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, die lediglich benötigt wird, wenn Du als Student Tätigkeiten im EU-Ausland ausübst. Diese muss separat beantragt werden.

Unser Tipp:

Egal ob als Student, Freiberufler oder selbstständiger Unternehmner, ein Rechnungsprogramm spart nicht nur Zeit bei der Rechnungserstellung, es garantiert auch, dass du eine korrekte Rechnung erstellst.