Rechnung schreiben als Privatperson ohne Gewerbe
Es gibt im Allgemeinen zwei Personengruppen, die eine Rechnung ohne Gewerbe schreiben dürfen. Diese zwei Gruppen sind Freiberufler und Privatpersonen. Was das Rechnung schreiben als Privatperson angeht, gibt es jedoch im Vergleich unterschiedliche Gesetzesregelungen. Du darfst in dem Fall eine Rechnung schreiben, wenn du privat etwas verkaufst. Dazu musst du kein Gewerbe angemeldet haben.
Dabei darf kein gewerblicher Charakter oder unternehmerisches Interesse erkennbar sein. Zudem muss die Ausgangsrechnung der Privatperson einmalig sein und es darf keine regelmäßige Tätigkeit vorliegen. Falls dies der Fall wäre, ist eine Gewerbeanmeldung unabdingbar.
Wenn du also privat eine Dienstleistung erbringst oder einen privaten Verkauf abschließen möchtest, kannst du auf die Privatrechnung zurückgreifen. Sie dient sowohl dir als auch dem Finanzamt als Nachweis und dein Kunde bzw. der Leistungsempfänger kann die Kosten absetzen.
Rechnung schreiben als Privatperson ohne Mehrwertsteuer
Unabhängig davon, ob das Unternehmen deines Kunden umsatzsteuerpflichtig ist, bist du es als Privatperson nicht. Du darfst also keine Umsatzsteuer bzw. Mehrwertsteuer auf der Ausgangsrechnung ausweisen, selbst wenn dein Kunde darauf bestehen sollte.
Falls du das doch tust, würdest du dem Finanzamt die auf der Rechnung enthaltene Umsatzsteuer schulden. Als Privatperson greift die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG. Laut dieser dürfen Bruttoeinnahmen die Grenze von 22.000 Euro im Jahr nicht übersteigen. Das heißt also, bei einmaligen Privatrechnungen fällt keine Steuer an. Wenn Kleinunternehmer Rechnungen schreiben, gelten besondere Rechte, die beachtet werden müssen.
Allerdings zahlen demnach auch Freiberufler oder Gewerbetreibende nicht immer Steuern. Dies ist von der Höhe der Rechnungssumme bzw. den Jahreseinnahmen abhängig. Auf der Rechnung muss ein Hinweis erfolgen, dass es sich um eine Privatrechnung handelt. Hierfür reicht ein Vermerk, beispielsweise in folgendem Wortlaut.
„Bei der vorliegenden Lieferung/den erbrachten Leistungen handelt es sich um privat durchgeführte Arbeiten. Nach der Kleinunternehmerregelung laut §19 UStG entfällt die Verrechnung der Umsatzsteuer.“
Privatrechnung Muster
Im Grunde genommen unterscheidet sich eine Privatrechnung kaum von einer gewerblichen Rechnung. Man kann sie individuell gestalten, muss allerdings darauf achten, dass folgende Pflichtangaben vorhanden sind:
- Name und Anschrift des Rechnungsstellers
- Name und Anschrift des Kunden
- Rechnungsdatum
- Leistungsdatum bzw. Leistungszeitraum
- Art, Bezeichnung, Menge und/oder Umfang der Leistung
- Einzel- und Gesamtpreise
- Hinweis auf Privatrechnung bzw. dass eine private Dienstleistung erbracht wurde
- Vermerk auf die Umsatzsteuerbefreiung nach der §19 UStG
Unser Tipp:
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Rechnung schreiben als Privatperson an Unternehmen
Die Vorgaben an eine Privatrechnung wie bereits aufgeführt, gelten generell dann, wenn du als Privatperson etwas verkaufst. Dabei ist es vollkommen unabhängig davon, ob es sich dabei um einen Verkauf oder die Erbringung einer Leistung an eine andere Privatperson oder an ein Unternehmen handelt.
Da Privatrechnungen nicht an bestimmte Lieferarten oder Zahlweisen gebunden sind, wird diese Art von Rechnung auch bei einer Barzahlung oder der Abholung der Ware ausgestellt. Wenn dein Kunde das von dir auf der Rechnung ausgewiesene Zahlungsziel nicht einhält, bist du als Privatperson zudem berechtigt, eine Mahnung zu erteilen.
Rechnung schreiben als Student
Viele Studenten möchten sich neben ihrem Studium etwas verdienen. Dazu musst du nicht unbedingt ein Gewerbe anmelden. Jedoch solltest du folgende Voraussetzungen erfüllen, um als Student eine Rechnung schreiben zu dürfen:
- Du darfst die Tätigkeit nicht regelmäßig ausführen.
- Du darfst keine Gewinnerzielungsabsicht bei deiner Tätigkeit haben.
- Deine ausgeführte Tätigkeit ist freiberuflich.
Was es sonst noch zu beachten gibt, erfährst du im Beitrag „Rechnung schreiben als Student“.
Wie schreibe ich eine Rechnung als Privatperson bei ebay?
Bist du als Privatverkäufer bei ebay aktiv, kann der Käufer eine Quittung für den Erhalt seiner Zahlung nach §368 BGB bzw. auch eine Rechnung für den getätigten Kauf verlangen. In diesem Fall kannst du eine Kombination aus Rechnung und Quittung ausstellen.
Im Prinzip enthält diese alle relevanten Angaben einer Rechnung, bestätigt außerdem den Zahlungserhalt. Wenn der Käufer Freiberufler, Gewerbetreibender oder Selbstständiger ist, kann er damit seine Kosten beim Finanzamt geltend machen und muss dort keine sonstigen Unterlagen einreichen. Neben den Angaben zu Käufer und Verkäufer, also Namen und Adressen müssen Bezeichnung und Menge des Artikels, Preis und Datum vorhanden sein. Ebenfalls sollte ein Hinweis auf den Erhalt der Zahlung an einem bestimmten Datum erfolgen, der als Nachweis des Zahlungseingangs gilt und damit als Quittung dient.
Muss bei einer Privatrechnung eine Steuernummer vermerkt sein?
Die Steuernummer wird vom Finanzamt bei einer Gewerbeanmeldung vergeben. Da eine Privatrechnung unter genannten Voraussetzungen auch ohne diese erfolgen darf, verfügt die Privatperson über keine Steuernummer. Daher kann sie nicht ausgewiesen werden und muss bei einer Privatrechnung nicht vermerkt sein. Achtung, verwechsle die Steuernummer nicht mit der Steueridentifikationsnummer!